Die Generalistische Pflegeausbildung – Was Auszubildende von der neuen Ausbildung erwarten können

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Die Bundesregierung hat schon im Jahre 2017 mit dem Pflegeberufereformgesetz die juristischen Rahmenbedingungen für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildung abgesteckt. Mit der zum 1. Januar 2020 neu geschaffenen Generalistischen Pflegeausbildung sollen die Job- und Karrierechancen in der Pflege- und Gesundheitsbranche verbessert, das Image von Pflegeberufen in Gesellschaft und Politik aufgewertet und das Berufsbild der Pflege für Nachwuchskräfte wieder attraktiver gemacht machen.

Gleichzeitig soll die Pflegeausbildung so an die neuen beruflichen Anforderungen angepasst werden, die durch den demografischen Wandel in Deutschland entstanden sind.

Die aktuelle Situation der Pflegebranche in Deutschland

Ohne die Pflegeberufe läuft in Deutschland gar nichts. Die Pflegekräfte halten die ambulante und stationäre medizinische Notfall- und Grundversorgung aufrecht. Damit leisten sie jeden Tag erneut einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt, die Stabilität und das Funktionieren der Gesellschaft und haben eine hohe soziale Verantwortung. Die Pflege- und Gesundheitsbranche hat viele Vorteile.

Das Berufsbild der Pflege ist vielseitig und lockt mit den unterschiedlichsten Einsatz- und Verantwortungsbereichen. Langeweile und Alltagsroutine sind hier ein Fremdwort, weil kein Arbeitstag wie der andere ist. Selbstständiges Arbeiten und Teamarbeit werden hier groß geschrieben. Eine Tätigkeit in der Pflegebranche ermöglicht die Arbeit mit Menschen, macht Spaß und Freude und ist verantwortungsvoll, bedeutsam, bewegend, ausfüllend und herausfordernd. Pflegeberufe sind krisensicher und bieten sehr gute Job- und Karrierechancen und viele berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten.

Allerdings hat dieses Berufsbild leider auch mit vielen Nachteilen zu kämpfen. Dazu gehören vor allem eine schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen. Pflegeberufe sind aufgrund der durch Wechselschichten bedingten unregelmäßigen Arbeitszeiten psychisch und körperlich anstrengend, stressig und ungesund.

Überarbeitung, Überlastung, Workaholismus und Burnout aufgrund von Personalknappheit und Fachkräftemangel sind in den meisten Pflegeeinrichtungen heutzutage leider an der Tagesordnung. Weitere Schattenseiten sind die zeit- und arbeitsintensive medizinische Bürokratie sowie das schlechte Image und die geringe Wertschätzung des Berufsbildes in Gesellschaft und Politik.

Das Pflegeberufereformgesetz von 2017

Um die Qualität der Pflegeausbildung und der Pflege zu verbessern, hat die Bundesregierung schon im Jahre 2017 das neue Pflegeberufereformgesetz verabschiedet. Im Rahmen der Gesetzesnovelle wurde die Ausbildung der Pflegeberufe grundlegend neu geregelt und vereinheitlicht.

Dabei wurden die drei herkömmlichen Pflegeberufe des Altenpflegers, des Gesundheits- und Krankenpflegers und des Gesundheits- und Kinderkrankenpflegers in ihrer bisherigen Form abgeschafft und ab dem 1. Januar 2020 zur neuen Generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Im neuen, gemeinsamen Berufsbild des Pflegefachmanns bzw. -fachfrau finden sich künftig Ausbildungsinhalte aus den unterschiedlichsten Pflegebereichen wieder.

Auszubildende der Generalistischen Pflegeausbildung bekommen fachliche Kompetenzen und Schwerpunkte aus allen drei bisherigen Pflegeberufen vermittelt und können danach flexibel in allen drei Versorungsbereichen eingesetzt werden. Die neue Generalistische Pflegeausbildung ist kostenlos. Das in einigen Bundesländern bisher gültige Schulgeld für Pflegeausbildungen wurde im Jahr 2020 ebenfalls abgeschafft.

Selbstverständlich behalten die herkömmlichen Pflegeberufe weiterhin ihre Gültigkeit. Examinierte Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger können auch künftig in ihren Pflegebereichen arbeiten. Und auch angehende Pflegekräfte, die eine Ausbildung in einem dieser bisherigen Pflegeberufe mit Ausbildungsbeginn bis Ende 2019 absolvieren möchten, können diese noch nach altem Recht abschließen.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Pflegeberufereformgesetz verschiedene Ziele. Die Generalistische Pflegeausbildung soll eine moderne, zeitgemäße und hochwertige Qualifizierung für heutige und angehende Pflegekräfte sicherstellen. Diese muss den aktuellen und zukünftigen, sich stark verändernden beruflichen Anforderungen in den Pflegeberufen angepasst werden.

Dadurch sollen die Pflege- und Gesundheitsbranche fit für die Zukunft gemacht und die Qualität in der Pflege auch in Zukunft garantiert werden. Die heutigen und zukünftigen beruflichen Anforderungen sind weniger fachspezifische, sondern zunehmend generalistische und interdisziplinäre Kompetenzen und Fähigkeiten aus unterschiedlichen Versorgungsbereichen. Angesichts des – durch die Überalterung der Gesellschaft bedingten – steigenden Bedarfs an gut ausgebildeten Pflegekräften soll auch dem chronischen Fachkräftemangel in der Pflege- und Gesundheitsbranche entgegenwirkt werden.

Außerdem will die Bundesregierung mit der Generalistischen Pflegeausbildung die Job-, Gehalts- und Karrierechancen in der Pflege- und Gesundheitsbranche verbessern, das Image von Pflegeberufen in der Öffentlichkeit aufwerten und das Berufsbild der Pflege dadurch für Nachwuchskräfte wieder attraktiver machen.

Die Vorteile der Generalistischen Pflegeausbildung

Die Vorteile der Generalistischen Pflegeausbildung für Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Sie erhöht die Job- und Karrierechancen für Pflegekräfte. Pflegefachmänner und -frauen werden für alle Pflegebereiche ausgebildet und sind daduch fachlich breiter aufgestellt. Die interdisziplinäre Qualifikation ermöglicht die Pflege von Patienten jeden Alters in allen Versorgungsbereichen und eröffnet ihnen damit eine größere Auswahl an pflegerischen Tätigkeitsfeldern. Diese größeren Auswahlmöglichkeiten erlauben Pflegekräften eine noch bessere Vereinbarkeit ihrer persönlichen Entwicklung und ihrer aktuellen Lebenssituation mit ihrer Berufstätigkeit.

Weitere Pluspunkte sind eine kostenlose Ausbildung, ein zukunftsträchtiger und krisensicherer Job in der Pflege- und Gesundheitsbranche und eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Lehrjahr 1.100 Euro brutto im Monat, im zweiten Lehrjahr 1.150 Euro brutto im Monat und im dritten Lehrjahr 1.250 Euro brutto im Monat.

Das Einstiegsgehalt als Pflegefachmann bzw. fachfrau liegt zwischen 2.300 Euro brutto und 2.800 Euro brutto im Monat. Außerdem erfüllt die Generalistische Pflegeausbildung EU-Anforderungen und ist damit international anerkannt. Der Berufsabschluss erleichtert Pflegekräften das Arbeiten und das Sammeln von Auslandserfahrung in anderen Ländern der Europäischen Union.

Inhalte, Strukturierung und Dauer der Generalistischen Pflegeausbildung

Die Generalistische Pflegeausbildung dauert insgesamt 3 Jahre. Sie wird an Pflegefachschulen durchgeführt und mit einem staatlich anerkannten Berufsabschluss beendet. Voraussetzung für die Generalistische Pflegeausbildung sind entweder ein mittlerer Schulabschluss, ein Hauptschulabschluss oder eine erfolgreich bestandene Ausbildung zur Pflegehilfskraft.

Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen Unterricht mit mindestens 2100 Stunden Theorie und mehrere Praxismodule mit 2500 Stunden Praxis. Nach den ersten beiden Lehrjahren erfolgt eine Zwischenprüfung. Diese dient nur der Überprüfung des aktuellen Lernstands. Ein erfolgreiches Bestehen derselben ist für die Fortsetzung der Ausbildung jedoch nicht notwendig.

Obwohl Pflegefachmänner und -frauen zum Arbeiten in allen pflegerischen Tätigkeitsbereichen ausgebildet werden, bietet auch die Generalistische Pflegeausbildung verschiedene Spezialisierungsmöglichkeiten. Schon in den ersten beiden Lehrjahren wird durch die Wahl einer bestimmten Pflegeeinrichtung ein erster fachlicher Ausbildungsschwerpunkt gesetzt.

Im dritten Lehrjahr können Auszubildende dann entscheiden, ob sie die Generalistische Pflegeausbildung fortsetzen und ihre Ausbildung als Pflegefachmann oder -fachfrau abschließen – oder aber eine Vertiefung als Krankenpfleger oder als Altenpfleger wählen und ihre Ausbildung mit dem staatlich anerkannten Berufsabschluss des Krankenpflegers bzw. Altenpflegers beenden. Diese beiden Berufsabschlüsse schließen eine Tätigkeit in einem anderen Pflegebereich natürlich nicht aus. Diese Spezialisierungsmöglichkeiten stehen Auszubildenden frühestens 6 Monate vor Beginn des dritten Lehrjahres offen.

Außerdem besteht für angehende Pflegekräfte die Möglichkeit, die Generalisierte Pflegeausbildung mit einem dreijährigen, primärqualifizierendem und europaweit anerkanntem Hochschulstudium zu kombinieren – und nach Beendigung der Ausbildung zusätzlich zum Berufsabschluss als Pflegefachmann/frau auch noch den akademischen Grad Bachelor of Science (BSc) zu erwerben.

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