Mit der Rentenversicherungspflicht für Selbständige entfachte Ursula von der Leyen vor einigen Tagen ein regelrechtes Lauffeuer in der „Selbständigen-Szene“. Ihr Vorhaben: Die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbständige am 2013. Neben enormer Kritik hagelte es unter anderem eine E-Petition mit inzwischen über 80.000 Mitzeichnenden. Wer sich in welcher Form „durchsetzen“ kann, ist noch unklar. Erste Ergebnisse wird möglicherweise die Anhörung des Petitions-Gründers im Bundestag.
Die Rentenversicherungspflicht im Überblick
Mit dem Stichtag 1.Juli 2013 plant Frau von der Leyen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht (Verpflichtung zur Altersvorsorge) für Selbständige. Grund für die Regelung ist, dass Selbständige damit keine Grundsicherung in Anspruch nehmen müssten, sofern sie nicht selbst schon vorgesorgt haben. Die monatlichen Beiträge, die damit auf Selbständige zusätzlich zukommen würden, belaufen sich auf ca. 350 bis 400 Euro. Nicht gerade Peanuts.
Weiterhin möchte Ursula von der Leyen die Rentenversicherungspflicht an Bedingungen knüpfen, die besagen, dass die Rentenversicherungspflicht für Selbständige, nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, kapitalisierbar oder veräußerbar ist, sondern ausschließlich als Rente ausgezahlt werden kann.
„Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden.“ (Zitat Quelle: bmas.de)
Betroffene Selbständige & Ausnahmen
Grundlegend soll die Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen zutreffen. Doch auch hier sind Ausnahmen geplant. Ausgenommen sind unter anderem Selbständige, die zum Zeitpunkt der Einführung der Rentenpflicht bereits ein „rentennahes Alter“ erreicht haben bzw. vor dem 1. Juli 1963 geboren sind.
Weiterhin ausgenommen sind Freiberufer, welche über berufsständige Versorgungswerke versichert sind oder auch Mitglieder der Künstlersozialversicherung. Auch nicht betroffen sind Selbständige mit einem monatlichen Einkommen von unter 400 Euro, sowie nebenberufliche Selbständige.
Als Selbständiger im Alter zwischen 30 und 50 Jahren kann man sich mit dem Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge in Form von Immobilien, Ersparnissen oder Versicherungsverträgen möglicherweise von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Kritik & Petition
Diese geplanten Regelungen stießen bei vielen Selbständigen selbstverständlich auf harte Kritik. Recht schnell wurde auch eine Online-Petition ins Leben gerufen, an welcher sich Stand heute 80.629 Mitzeichner beteiligten, wodurch nun eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss möglich ist.
Insgesamt gilt es zwar noch als unwahrscheinlich, dass sich die Rentenversicherungspflicht durch die Petition abwenden lässt. Möglich ist aber, auf die Rahmenbedingungen dieser einzuwirken.
Das meine ich…
Auch ich empfinde diese staatliche Rentenpflicht für Selbständige mehr als bedenklich. Im ersten Schritt setzt eine solche Rentenpflicht voraus, dass ich irgendwann überhaupt in Rente gehe. Wer kann garantieren, dass dies passiert? Möglicherweise werde ich immer arbeiten, weil mir meine Arbeit Spaß macht und ich deswegen nicht die Jahre bis zur 67er-Grenze herunter zähle.
Im zweiten Schritt frage ich mich, warum es überhaupt möglich ist, dass ein Staat einen derart heftigen Eingriff in die Gestaltung meiner Finanzen und damit meiner Lebensplanung nehmen kann. Wie Tim Wessels schon sehr richtig formulierte, sollte man doch davon ausgehen, dass kein Selbständiger daran interessiert ist, im Alter von Sozialhilfe zu leben.
Mir gefällt zudem der Gedanke nicht, dass erst 2011 die Förderung für Existenzgründer enorm gekürzt und vom Wesen her von einer gesetzlich verankerten Förderung in einer Ermessens-Förderung gewandelt wurde und kaum ein halbes Jahr später das Existenzgründertum mit einer Rentenversicherungspflicht noch stärker erschwert wird.
An dieser Stelle muss ich denjenigen Recht geben, die sagen, dass der Einstieg in Hartz IV dann tatsächlich einfacher ist, als der Einstieg in die Selbständigkeit. Ich bin nun fast ein Jahr selbständig und 27 Jahre alt. Für mich würde die Rentenversicherungspflicht im Jahr 2013 in vollem Maße gelten. Dass mein Businessplan, den ich für die Jahre 2011 bis 2014 erstellt habe, das nicht vorsieht, interessiert nicht.
Weiterhin interessiert es nicht, ob ich bereits seit einigen Jahren privat vorsorge oder nicht und in welcher finanziellen Höhe dies geschieht. Denn laut den Vorschlägen von Frau Leyen kommt eine mögliche Befreiung für der Altervorsorgepflicht nur für Personen zwischen 30 und 50 Jahren in Frage.
Über den Daumen gepeilt, würde das für mich bedeuten, dass ich monatlich rund 1.000 Euro lediglich für Versicherungen zahlen muss – darin enthalten wären dann die Krankenversicherung, die „Zwangs-Rentenversicherung“, als auch bereits vorhandene private Vorsorgeversicherungen. Haftpflicht, Rechtsschutz etc. lasse ich dabei mal außen vor.
Hinzu kommt ein moralischer Aspekt, den ich so einfach nicht akzeptieren möchte. Als Selbständige(r) geht man ein recht hohes Risiko ein, an welchem Vater Staat bereits ohne Rentenversicherungspflicht ordentlich mit verdient. Wenn ich dieses Risiko, welches meine komplette Existenz betrifft, bereits eingehe und in allen belangen für mich selbst und meine Familie sorgen muss, womit ich auf Schritt und Tritt bereits Vorsicht und Vorsorge walten lassen muss, erschließt sich mir der Punkt nicht, an welchem sich ein Staat das erlauben kann, darüber zu bestimmen, wie ich dieses Geld am besten einsetze.
Oder wie es Achim Schreier weiterhin beschrieb: „Drittens ist nicht hinzunehmen, dass auch bei 45jähriger Beitragszahlung das Ziel nur Armutsvermeidung ist und die Beiträge letztlich zu gering sind. Dies ist ein Paradigmenwechsel in der deutschen Sozialpolitik.“ (Quelle: https://www.facebook.com/groups/301560606594237/permalink/304495769634054/)
Weiterführende Artikel zur Rentenversicherungspflicht:
- „Selbständige rebellieren gegen Rentenzwang“ – Spiegel.de
- „FDP gegen Rentenpflicht für Selbständige“ – Welt-Online
- „Selbständige verweigen Zwangsrente“ – taz