Sobald auch nur der Begriff „Steuern“ geäußert wird, fallen bei einigen Existenzgründern und Selbständigen bereits die Klappen. Nein, ich bin auch kein Fan unseres Steuerrechts – in erster Linie ist es für mich ein Wust aus kompliziert formulierten Absätzen und Paragraphen, deren Inhalt ich frühestens nach dem dritten Mal lesen wirklich verstehe. Doch als Selbständige(r) kommt man trotz Steuerberater nicht ganz drumherum, sich mit einigen grundlegenden Dingen des Steuerrechts und vor allem ein paar wichtigen Steuerarten zu befassen. Einen Überblick über die wichtigsten Steuerarten und was sie für Selbständige bedeuten, erläutert dieser Artikel.
Einkommensteuer
(kurz ESt) Die Einkommensteuer wird generell auf das Einkommen einer natürlichen Person erhoben. Für einen Unternehmen bedeutet dies, dass die Einkommensteuer auf den persönlichen Gewinn erhoben wird, welchen das Unternehmen erwirtschaftet hat. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen, welches über dem Grundfreibetrag liegt (seit 2010: 8.004 Euro jährlich pro Person).
Der Steuersatz der Einkommensteuer ist abhängig von der Höhe des Gesamteinkommens. Dabei liegt der Eingangssteuersatz bei 14% und der Spitzensteuersatz bei 45% (seit 2010).
Körperschaftsteuer
Handelt es sich bei dem gegründeten Unternehmen um ein körperschaftliches Unternehmen (Bsp.: GmbH oder AG), dann wird auf ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne der Unternehmung die Körperschaftsteuer erhoben. (Die ausgeschütteten Gewinne wiederum müssen von den Unternehmern zur Hälfte innerhalb der Einkommenssteuer versteuert werden. )
Grundsätzlich wird bei einer Ausschüttung erst einmal eine Kapitalertragssteuer von 20% erhoben. Für die Körperschaftsteuer, wie auch die Einkommensteuer verlangt das Finanzamt eine vierteljährliche Vorauszahlung.
Umsatzsteuer und Vorsteuer
Außer bei Unternehmern, die der Kleinunternehmerregelung unterliegen, muss auf sämtlichen Rechnungsbeträgen eine Umsatzsteuer (bzw. Mehrwertsteuer) in Höhe von 7% oder 19% ausgewiesen werden.
Im gleichen Zeitraum ergeben sich jedoch auch Umsatzsteuerzahlungen durch die Begleichung von Eingangsrechnungen. Nach Monats-/Quartalsende wird die Summer der eingenommenen Umsatzsteuer um die Summe der gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) verringert. Die Differenz muss als Vorsteuerzahlung an das Finanzamt geleistet werden.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer muss ausschließlich von Personen geleistet werden, die Mitglied in der evangelischen oder katholischen Kirche sind. Die Kirchensteuer wird dazu mit den Einkommensteuervorauszahlungen geleistet.
Die Höhe der Kirchensteuer ist abhängig von der Höhe der Einkommensteuer und dem jeweiligen Kirchensteuersatz des Bundeslandes.
Empfehlung zu Steuerzahlungen!
Generell empfiehlt es sich, eine finanzielle Reserve für Steuerzahlungen einzuplanen und zu schaffen. Im ersten Jahr nach der Existenzgründung hat man im Regelfall recht geringe Belastungen durch Steuerzahlungen. Dies ändert sich jedoch, sobald sich das Unternehmen gut entwickelt. Dementsprechend passt das Finanzamt auch jährlich die Vorauszahlungsbeträge neu an, was die ein oder andere Überraschung bedeuten kann, wenn man nicht etwas vorgesorgt hat.