Die wichtigsten Regelungen im europäischen Zahlungsverkehr

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Von Abkürzungen wie IBAN, BIC und SEPA haben die meisten Konsumenten und Unternehmer bereits gehört. Manche verwenden sie sogar wie selbstverständlich in der Kommunikation mit Geschäftspartnern. Doch nur wenige wissen, was sie wirklich bedeuten und welchen Schutz sie für das eigene Konto bieten. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum europäischen Zahlungsverkehr gibt es deshalb in diesem Artikel.

SEPA: Ein einheitliches System für Überweisungen in Europa

In früheren Jahren hatte jedes Konto eine eigene Kontonummer. Um zu erkennen, von welcher Bank die Kontoverbindung stammt, gab es zusätzlich noch die Bankleitzahl.

Innerhalb Deutschlands war es damit sehr einfach, Überweisungen von einem Konto zum andern Konto durchzuführen und auch die Gebühren waren im Inland zumeist transparent. Bei Überweisungen in ein anderes europäisches Land wurde es jedoch schnell unübersichtlich und vor allem teuer.

Da im Zuge der Digitalisierung und Globalisierung jedoch auch der internationale Zahlungsverkehr immer mehr an Bedeutung gewann, wurde im Jahr 2008 die SEPA-Lastschrift für den europäischen Zahlungsraum eingeführt. Die Abkürzung steht für „Single Europe Payments Area“ und wurde von der Europäischen Union erdacht, um vor allem internationale Zahlungen für den Verbraucher einfacher, schneller und günstiger zu machen.

Der SEPA-Raum besteht aus den Ländern der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie aus der Schweiz und Monaco und löste dort die Einzugsermächtigung sowie den Abbuchungsauftrag ab.

Anstelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl traten die IBAN (International Bank Account Number) und der BIC (Bank Identifier Code). Vereinfacht ausgedrückt hat die IBAN die Kontonummer ersetzt und der BIC die Bankleitzahl. Seit dem Jahr 2016 wird der BIC für Überweisungen innerhalb Europas nicht mehr benötigt. Die IBAN ist dafür ausreichend.

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Wie ist die IBAN aufgebaut?

Ganz so einheitlich wie von der Europäischen Union ursprünglich gewünscht, sieht die IBAN heutzutage nicht aus. Der Aufbau folgt zwar einem klaren Schema, doch die Länge der IBAN kann je nach Herkunftsland variieren. Während die IBAN in Belgien beispielsweise nur 16 Stellen hat, besteht sie in Italien und Frankreich aus insgesamt 27 Zeichen. Laut Definition darf die Zahlen- und Buchstabenkombination jedoch insgesamt nicht mehr als 34 Zeichen haben.

In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Zeichen und ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Die ersten beiden Stellen sind der Ländercode (LC). IBANs aus Deutschland haben die Länderkennung „DE“.
  • Bei den beiden folgenden Stellen handelt es sich um die Prüfziffer (PZ). Daran ist zu erkennen, ob eine IBAN theoretisch überhaupt korrekt sein kann. Die Prüfziffer wird anhand des sogenannten Modulo-97-Verfahrens
  • Die nächsten acht Stellen dienen der Bankidentifikation entsprechend dem deutschen Bankleitzahlenverzeichnis (BLZ).
  • Die letzten zehn Stellen sind dann die tatsächliche Kontonummer (KTO).

Wie funktioniert die SEPA-Lastschrift?

Rechnungen, die regelmäßig anfallen, beispielsweise für Versicherungen, das Smartphone, Internet oder Strom oder bei Unternehmern auch das Hosting für die Webseite, können mittels SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden. Dabei zieht der Zahlungsempfänger das Geld automatisch vom angegebenen Konto ein, wenn er dafür die entsprechende Erlaubnis des Kontoinhabers besitzt.

Die Buchung wird also vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Das hat für den Zahler den Vorteil, dass er nicht jeden Monat an die Überweisung denken muss und davon ausgehen kann, dass das jeweilige Unternehmen die Zahlung pünktlich und in der richtigen Höhe erhält.

Damit der Empfänger das Geld einziehen darf, benötigt er jedoch ein sogenanntes SEPA-Lastschriftmandat. Dieses muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Zahlungsempfänger
  • Gläubiger-Identifikationsnummer (CI)
  • Kundenname
  • Bank des Kunden
  • Kundenkennung (IBAN)

Zahler haben die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen ab der Abbuchung unberechtigten Lastschriftzahlungen zu widersprechen. Eine Angabe von Gründen ist dafür nicht erforderlich. Der abgebuchte Betrag wird dann wieder dem Konto gutgeschrieben.

Doch Vorsicht: Wurde der Betrag zurecht eingezogen, dann muss der Kontoinhaber für die Kosten der Rückbuchung selbst aufkommen. Nach spätestens 13 Monaten verfallen alle Schadenersatz- oder Erstattungsansprüche.

Was passiert bei einem Zahlendreher?

Die IBAN ist lang. Da kann es schnell einmal passieren, dass die Ziffern durcheinanderkommen. Am einfachsten lässt sich das verhindern, indem die IBAN mit dem „Copy- und Paste-Verfahren“ am Computer oder Smartphone immer nur direkt aus dem Online-Banking kopiert wird.

Für Zahlendreher haften jedenfalls die Kunden selbst. Die Banken und Sparkassen brauchen die Richtigkeit nicht zu überprüfen. Der Kunde muss sich also auch selbst das Geld vom falschen Zahlungsempfänger zurückholen. Er kann seine Bank darum bitten, an seinem Versuch mitzuwirken. Dafür dürfen die Geldinstitute jedoch eine Gebühr einheben.

Wer schreibt hier? Online Lupe

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