Google Analytics gab im eigenen Blog gestern und vorgestern einige Neuerungen bekannt, die Datenschützer sicher ein wenig erfreuen und erwähnt werden sollen.
1. Das Opt-Out Add-On (Betaversion), welches den Website-Besuchern mehr Kontrolle über die Speicherung der eigenen Online-Bewegungsdaten geben soll, in dem es nach Installation in den eigenen Browser dem JavaScript (ga.js) von Google Analytics mitteilt, dass keine weiteren Informationen über den jeweiligen Website-Besuch durch Google Analytics gespeichert werden sollen.
Das Tool funktioniert derzeit „nur“ für den Internet Explorer 7 / 8, Google Chrome (4.x und höher) und Mozilla Firefox (3.5 und höher). Das Add-On gibt es hier zum Download.
2. Webseitenbetreiber können die Speicherung der IP-Adressen kürzen, indem sie eine Anpassung am Google Analytics Code vornehmen. Diese Änderung liegt begründet in einem Beschluss des Düsseldorfer Kreises, welcher die IP-Adresse als personenebezogenens und zu schützendes Merkmals definierte. Mit dem neuen Google Analytics Update können Webseitenbetreiber nun dafür sorgen, das IP-Adressen der Besucher nur noch anonymisiert dargestellt werden. Einziger Nachteil: Die Geolokalisierung verliert an Genauigkeit und damit eventuell auch an Aussagekraft für die Webseitenbetreiber.
Wie die IP-Maskierung / -Kürzung in Google Analytics vorgenommen werden kann
Unterscheiden muss man als Webseitenbetreiber vorerst, ob man den „alten“ Google Tracking-Code oder den „neuen“ Google-Tracking-Code verwendet. (Neuer Tracking-Code ist asynchron)
Im „neuen“ (asynchronen) Tracking-Code müssen keine Änderungen vorgenommen werden.
Im „alten“ hingegen muss die Zeile “_gat._anonymizeIp();” eingefügt werden. Diese wird in der Zeile nach der Angabe des UA-Codes und vor der Zeile „pageTracker._trackPageview();“
eingefügt.