Ablauf der Übergangsfrist zur Datenschutznovelle – neue Checkliste „E-Mail Marketing und Recht“

Mit dem 31.August 2012 lief vor wenigen Tagen die sogenannte Frist zu Datenschutznovelle aus. Seither ist es Selbständigen bzw. Unternehmen verboten, Adressbestände, die dieser Datenschutznovelle nicht entsprechen, für den Versand von E-Mails zu nutzen.

Im Grunde ändert sich durch die „Datenschutznovelle 2009“ für Versender von E-Mails / Newslettern nicht sehr viel. Jedoch rückt die Thematik durch den Ablauf der Übergangsfrist erneut in den Fokus und verunsichert einige E-Mail-Versender, da bereits eine grundlegende Unsicherheit hinsichtlich des Datenschutzes im unternehmerischen Umfeld vorhanden ist.

Artegic, ein Anbieter von E-Mail-Software und RSS-Marketing, nahm dies nun zum Anlass eine überarbeitete Checkliste zum Thema „E-Mail-Marketing und Recht“ zu veröffentlichen. Beantwortet werden darin 23 wesentliche Fragen, die viele E-Mail- und Newsletter-Versender beschäftigen.

Unter anderem betrifft dies Unsicherheiten wie: An wen darf man eigentlich Marketing E-Mails versenden? Welche Rolle spielt die Datenschutzbelehrung? oder auch: Welche Daten darf man analysieren?

Der Download der Checkliste ist kostenlos.

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

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