Die Datenschutzerklärung für Webseiten

Datenschutzerklaerung erstellenWer heutzutage eine Domain / Webseite aufbaut, kommt um die Beachtung der rechtlichen Aspekte nicht umhin. Neben eines gültigen Impressum müssen jedoch je nach Ausrichtung der Webseite noch weitere Aspekte beachtet werden – beispielsweise die Integration von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (je nach gewerblicher Tätigkeit) und die Einhaltung und Aufklärung datenschutzrechtlicher Aspekte in der Datenschutzerklärung. 

Datenerhebung & Rechtliche Aspekte

Rechtliche Aspekte werden im Hinblick auf den Aufbau von Webseiten häufig leider etwas vernachlässigt – einerseits aus Unwissenheit und andererseits, da das notwendige Fachwissen einfach nicht vorhanden ist. Schließlich ist es auch nicht immer wirklich einfach, in der aktuellen Rechtssprechung zurechtzufinden. Doch wie sagt man so schön? „Dummheit schützt vor Strafe nicht“ und so kann es bei Nichtbeachten dieser Rechtssprechung schnell mal zu einer Abmahnung kommen, die nicht gerade kostengünstig ist.

Dabei geht es nicht einmal darum, dass man als Webseitenbetreiber wissentlich explizite Nutzerdaten erfassen möchte. Dies bringt bereits der Einsatz verschiedener Funktionen und Analysetools mit sich, die zwangsläufig Nutzerdaten erheben. Dazu zählen neben Analysewerkzeugen wie Google Analytics & Co. auch sogenannte Cookies und Social Media Funktionen wie die Buttons für Facebook, Twitter, Google+ und Pinterest bis hin zu Kommentarfunktionen und Newsletterangeboten.

Überall hinterlassen Nutzer Daten, die schließlich auch (zumindest über bestimmte Zeiträume) in irgendeiner Form gespeichert werden. Allesamt Dinge, über die die / der NutzerInnen in einer Datenschutzerklärung aufgeklärt werden müssen.

Wie eine Datenschutzerklärung erstellen?

Wie genau man eine passende Datenschutzerklärung erstellt, ist nun natürlich die nächste Frage. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • man verfügt über genügend eigenes juristisches Fachwissen und erstellt eine eigene Datenschutzerklärung (ein eher seltener Fall)
  • man wendet sich mit dem Anliegen an einen Anwalt, der eine solche Erklärung erstellt (ziemlich kostenintensiv)
  • man nutzt kostenpflichtige Anbieter, die Gesamtpakete vom Impressum, über die AGB bis hin zur Datenschutzerklärung anbieten (bei rechtlichen Änderungen wird man zusätzlich meist informiert)
  • man nutzt kostenfreie Generatoren von bekannten und seriösen Anbietern, muss dann aber immer wieder selbst prüfen, ob die Datenschutzerklärung noch (rechtlich) aktuell ist

Eine Datenschutzerklärung mit einem kostenfreien Generator erstellen

Als Blogger beispielsweise möchte man wahrscheinlich nicht unbedingt viel Geld für eine Datenschutzerklärung loswerden, weswegen sich hier die Nutzung von seriösen Generatoren anbietet.

Einer dieser Datenschutzerklärung Generatoren ist jener von ratgeberrecht.eu. Hierbei handelt es sich um die Präsenz der Anwaltskanzlei Weiß & Partner.

Das Erstellen der Datenschutzerklärung funktioniert relativ einfach. Es müssen lediglich die Punkte, die für die eigene Webseite zutreffen angeklickt werden. Im Anschluss wird eine passende Mustervorlage für die Datenschutzerklärung weiter unten erstellt, die noch um en paar persönliche Angaben erweitert werden muss und dann kopiert werden kann.

Datenschutzerklaerung erstellen

Das ist zu beachten: 

Generell ist bei der Nutzung solcher kostenfreien Generatoren jedoch zu beachten, dass vom Anbieter natürlich keine Haftung übernommen werden kann.

Außerdem ist es meist gewünscht, dass bei der Nutzung der Mustervorlage auch ein Link zum Generator gesetzt wird – sozusagen als Gegenleistung.

Des Weiteren sollte man die Datenschutzerklärung am besten in regelmäßigen Abständen neu generieren, um deren Inhalt aktuell zu halten.

 

 

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

1 Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert