Wichtige Tipps zur Neuregelung des Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste staatliche Form der Existenzgründer-Förderung in Deutschland. Ende des letzten Jahres wurde bekannt, dass das „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ aufgrund von staatlichen Sparmaßnahmen verändert werden sollte. Damit einher geht in erster Linie eine erschwerte Förderungsbeantragung für Existenzgründer.

Der Gründerzuschuss war bislang recht einfach zu beantragen und wurde in der Regel bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen genehmigt. Damit zeichnete sich der Gründerzuschuss durch nachfolgende Besonderheiten aus:

  • Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss
    Wer sich in der Arbeitslosigkeit befand und Arbeitslosengeld I mit einer Restanspruchsdauer auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen verfügte, konnte nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen den Gründerzuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen.
  • Förderhöhe und Förderdauer
    Die Höhe des Gründungszuschuss berechnet sich aus der Höhe des vorab bezogenen Arbeitslosengeld I und einer zusätzlichen Pauschale in Höhe von 300,00 Euro als Sozialversicherungspauschale. Bezogen werden konnte der Gründungszuschuss bislang für 9 Monate, wobei die Verlängerung der Zahlung der Sozialversicherungspauschale für weitere 9 Monate beantragt werden konnte.

Neuregelung des Gründungszuschuss

 

 

  • Aus Rechtsanspruch wird Ermessensleistung
    Der ursprüngliche Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss entfällt gänzlich. Nun ist die Gewährung des Gründungszuschuss eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet, dass der jeweilige Berater der Agentur für Arbeit den Antrag auf Gründungszuschuss ablehnen oder annehmen kann.
  • Kürzung der ALG-Restanspruchsdauer
    Die ursprüngliche Arbeitslosengeld-Restanspruchsdauer verringerte sich im Zuge der Neuregelung um 60 Tage. Nun muss die Restanspruchsdauer also 150 Tage statt nur 90 Tage betragen.
  • Kürzung der Förderhöhe
    Der Gründungszuschuss in Höhe des ALG I plus der Sozialversicherungspauschale wird nur noch für 6 Monate statt 9 Monate gewährt. Dafür wurde die zusätzliche Förderdauer nach weiterer Beantragung der Sozialversicherungspauschale von 6 auf 9 Monate erhöht. Die Förderdauer bleibt damit zwar bestehen, jedoch verringert sich die Höhe der Gesamtförderung. (Hinweis: auch die Verlängerung der Sozialversicherungspauschale ist eine Ermessensleistung)

In Kraft getreten sind diese Änderungen des Gesetzes am 28. Dezember 2011. Von staatlicher Seite plant man hier eine Einsparung des Budgets von 1,8 Milliarden Euro auf 470 Millionen Euro. Damit einher wird auch ein Rückgang der geförderten Gründungen gehen. Wurden 2011 noch ca. 140.000 Existenzgründungen gefördert, wird dies für 2012 nur noch 90.000 Gründungen betreffen. Für das Jahr 2012 prognostiziert man gar nur noch 50.000 geförderte Gründungen.

Trotz dessen ist davon auszugehen, dass der Gründungzuschuss auch zukünftig eine der wichtigsten Gründungsformen bleiben wird. Wer sich auf die Existenzgründung und die damit verbundene Beantragung des Gründungszuschuss vorbereitet, dessen Gründung wird auch sehr wahrscheinlich gefördert.

Eine gute und umfassende Vorbereitung kann unter anderem durch folgende Punkte erfolgen:

  1. Vorbereitende und beratende Gespräche mit entsprechenden Beratern der Agentur für Arbeit
  2. Umfassende Vorbereitungen im Rahmen von Existenzgründer-Seminaren
  3. Frühzeitige Erstellung eines handfesten und realistischen Businessplans
  4. Kontaktaufnahme und Erfahrungsaustausch mit anderen Gründern
  5. Kontaktaufnahme und Beratung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer

Links zu Broschüren und Informationsseiten der Bundesagentur für Arbeit

  1. Informationen zur Existenzgründung
  2. Existenzgründung planen
  3. Wichtige Informationen zum Gründungszuschuss
  4. Zusammenfassung und Erläuterung der gesetzlichen Änderungen

 

Wer schreibt hier? Jasmina

Hi! Ich bin Jasmina, die Autorin von onlinelupe.de. Seit 2010 schreibe ich hier über digitales Arbeiten und Selbständigkeit im Internet.

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